Anfrage 2019/146 Ausgleichszahlungen für Nachbarkommunen, in deren Kitas Hofheimer Kinder betreut werden

Wenn Kinder in einer anderen Kommune und nicht am Wohnort in einer Tageseinrichtung betreut werden, muss die Heimatkommune dafür einen Kostenausgleich bezahlen, umgekehrt kann auch die Kommune einen Kostenausgleich für auswärtige Kinder einfordern. So regelt es das HKJGB(Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch) im §28.

Diese Nachzahlungen können zu erheblichen Schwankungen und überplanmäßigen Ausgaben im Haushalt führen, besonders wenn Abrechnungen nachträglich über mehrere Jahre nachgereicht werden, wie jetzt einer Pressemeldung zu entnehmen war. (HK vom 30.8.2019: Hohe Rechnung aus Frankfurt)

 

Wir bitten daher den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie werden Ausgleichsforderungen und -zahlungen im Rahmen des Kostenausgleichs nach §28 in Hofheim geregelt? Werden entsprechende Haushaltsmittel – Einnahmen und Ausgaben-, bereits in den Haushalt eingeplant?  Wie sind die Abrechnungszeiträume?
  2. Fallen dadurch auch in Hofheim regelmäßig außerplanmäßige Nachzahlungen an, die im Nachtragshaushalt abgewickelt werden müssen?
  3. Wie viele Hofheimer Kinder besuchten 2017 und 2018 auswärtige Kitas, und wie viele Kinder aus anderen Kommunen besuchten in diesem Zeitraum Hofheimer Kitas? Welche Kosten sind dafür angefallen oder sind dafür noch fällig, mit welchen Einnahmen ist zu rechnen? Wie stehen sich Kostenausgleichszahlungen und -forderungen gegenüber?
  4. Wie erklären sich die großen Differenzen zwischen 2017 ( -13.598 €)  und 2018 (250.000€) bei der Haushaltsstelle 0601.2.548200 – Kostenerstattungen von Gemeinden?

 

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