{"id":135,"date":"2010-12-08T12:37:45","date_gmt":"2010-12-08T12:37:45","guid":{"rendered":"http:\/\/localhost\/wordpress\/?page_id=135"},"modified":"2025-05-23T21:02:48","modified_gmt":"2025-05-23T21:02:48","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/gruene-hofheim.de\/?page_id=135","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>Satzung von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN Ortsverband Hofheim am Taunus<\/p>\n<p>Pr\u00e4ambel<\/p>\n<p>Die Mitglieder von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN Ortsverband Hofheim am Taunus sind \u00fcber\u00adzeugt, dass es zur Durchsetzung einer neuen Politik neben der aktiven Arbeit in B\u00fcrger\u00adinitiativen und Verb\u00e4nden, die sich den Schutz der Natur, der Umwelt und des Lebens als Ziel gesetzt haben, einer Organisation bedarf, die sich an Wahlen beteiligt und in den Parlamenten vertreten ist.<\/p>\n<p>Sie betrachten die parlamentarische Arbeit als ein wichtiges Mittel ihrer Politik, die in engem Zusammenhang mit den unabh\u00e4ngigen B\u00fcrgerinitiativen, sozialen Initiativen, Frauen-, Friedens-, Dritte-Welt- und anderen Gruppen entwickelt wird. Die politische Arbeit der Partei geht von den Grundprinzipien \u00f6kologisch, basisdemokratisch, sozial und gewaltfrei aus.<\/p>\n<p>Die Offenheit zum Gespr\u00e4ch und zur Zusammenarbeit mit allen Personen und Gruppen, die in ihrem Handeln mit diesen Grundprinzipien im Einklang stehen, geh\u00f6rt zum Selbstverst\u00e4ndnis der Partei. Die unterschiedlichen Motive des jeweiligen Engagements werden anerkannt und toleriert, um die Offenheit, Lebensn\u00e4he und Vielfalt der GR\u00dcNEN politischen Alternative zu bewahren.<\/p>\n<p>Diese Ziele werden nur erreicht durch:<\/p>\n<ul>\n<li>gesellschaftliche Mitarbeit und soziale Selbstverantwortung der Betroffenen in allen Lebensbereichen<\/li>\n<\/ul>\n<p>und<\/p>\n<ul>\n<li>basisdemokratische Politik: transparent und offen nach au\u00dfen sowie st\u00e4ndige Unterst\u00fctzung und Kontrolle der Funktionstr\u00e4ger durch die Basis.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>1 Grunds\u00e4tze<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Der Gebietsverband der Partei B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN f\u00fcr Hofheim am Taunus (T\u00e4tigkeitsgebiet) f\u00fchrt den Namen: \u201eB\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN Ortsverband Hofheim am Taunus\u201c \u2013 Kurzbezeichnung \u201eGR\u00dcNE Hofheim\u201c. Er wird im Folgenden \u201eOrtsverband\u201c genannt.<\/li>\n<li>Der Ortsverband hat seinen Sitz in Hofheim am Taunus<\/li>\n<li>B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN Ortsverband Hofheim am Taunus ist eine Untergliederung des Kreisverbands B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN Main-Taunus. Dieser ist wiederum eine Gliederung des Landesverbands B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN Hessen, der eine Gliederung der Bundespartei B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN ist.<\/li>\n<li>Der Ortsverband steht in Kooperation mit der GR\u00dcNEN JUGEND.<br \/>\nAlle mitglieder\u00f6ffentlichen Veranstaltungen sind auch offen f\u00fcr Mitglieder der GR\u00dcNEN JUGEND<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>2 Frauenstatut<\/li>\n<\/ul>\n<p>Es gilt das Frauenstatut des Bundesverbandes von B\u00dcNDNIS 90 \/ DIE GR\u00dcNEN.<\/p>\n<ul>\n<li>3 Erwerb der Mitgliedschaft<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Mitglied des Ortsverbands ist jedes Mitglied des Kreisverbands B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN Main-Taunus, das seinen Wohnsitz in Hofheim am Taunus hat.<\/li>\n<li>Mitglieder des Kreisverbands B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN Main-Taunus, die in keinem anderen Ortsverband im Main-Taunus-Kreis Mitglied sind und sich der Stadt Hofheim am Taunus verbunden f\u00fchlen, k\u00f6nnen ihre Mitglied\u00adschaft im Ortsverband beantragen. \u00dcber die Mitgliedschaft entscheidet der Ortsvorstand in Absprache mit dem Kreisvorstand.<\/li>\n<li>Der Erwerb der Mitgliedschaft im Kreisverband B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN Main-Taunus richtet sich nach der Satzung des Kreisverbands B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN Main-Taunus.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>4 Rechte und Pflichten der Mitglieder, Spenden<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Jedes Mitglied ist stimmberechtigt. Alle Mitglieder haben gleiches Stimm\u00adrecht. Die \u00fcbrigen Rechte der Mitglieder sind in anderen Vorschriften der Satzung, insbesondere \u00fcber die der Mitgliederversammlung (\u00a7 8 bis 10 dieser Satzung), geregelt.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied hat das Recht, an der politischen Willensbildung im Orts\u00adverband mitzuwirken sowie an allen Versammlungen und Sitzungen teilzunehmen.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was der Partei B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN oder dem Ortsverband ideell oder materiell schaden k\u00f6nnte.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied wird gebeten, im Rahmen seiner M\u00f6glichkeiten einen \u00fcber die Kassen und Beitragsordnung des Kreisverbands B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN Main-Taunus hinausgehenden Betrag dem Ortsverband zu spenden.<\/li>\n<li>Die Spenden an den Ortsverband werden gem\u00e4\u00df g\u00fcltiger Beitrags- und Kassenordnung des Kreisverbands B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN Main-Taunus\u00a0behandelt.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>5 Ende der Mitgliedschaft<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mitgliedschaft im Ortsverband endet<\/p>\n<ol>\n<li>durch Beendigung der Mitgliedschaft im Kreisverband B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN Main-Taunus oder,<\/li>\n<li>wenn das Mitglied seinen Wohnsitz nicht in Hofheim am Taunus hat und in einen anderen Ortsverband des Kreisverbands B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN Main-Taunus wechselt.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>6 Gliederung<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Im Ortsverband kann pro Stadtteil eine Stadtteilgruppe gebildet werden. Diese besteht aus mindestens drei im betreffenden Stadtteil wohnenden Mitgliedern.<\/li>\n<li>Eine Stadtteilgruppe bedarf der Anerkennung durch den Ortsverband. Eine Stadtteilgruppe hat keine eigene Kasse.<\/li>\n<li>Gibt es in einem Stadtteil eine Stadtteilgruppe, so ist jedes Mitglied, das dort seinen ersten Wohnsitz hat, automatisch Mitglied der jeweiligen Stadtteilgruppe.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"4\">\n<li>Die Stadtteilgruppe kann sich eine Struktur und Satzung geben sowie ein:e Vorsitzende:n w\u00e4hlen.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>7 Organe des Ortsverbands<\/li>\n<\/ul>\n<p>Organe des Ortsverbands sind:<\/p>\n<ol>\n<li>die Ortsmitgliederversammlung (gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 8, 9, 10) und<\/li>\n<li>der Ortsvorstand (gem\u00e4\u00df \u00a7 11)<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>8 Stellung der Ortsmitgliederversammlung, Ladungsfrist<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Die Ortsmitgliederversammlung ist das h\u00f6chste entscheidungsbefugte Organ des Ortsverbands.<br \/>\nInsbesondere beschlie\u00dft die Ortsmitgliederversammlung \u00fcber das Ortswahl\u00adprogramm, \u00fcber die Ortssatzung und die Politik des Ortsverbands. Die Ortsmitgliederversammlung ist \u00f6ffentlich.<br \/>\nJede\/r interessierte B\u00fcrger\/in kann an den Ortsmitgliederversammlungen teilnehmen und ist zur Mitarbeit \u2013 auch in den Arbeitskreisen \u2013 willkommen.<\/li>\n<li>Die Ortsmitgliederversammlung w\u00e4hlt<br \/>\n\u2013 den Ortsvorstand,<br \/>\n\u2013 die Kandidatinnen\/Kandidaten f\u00fcr eine Liste zur Wahl des Stadtparlaments und der Ortsbeir\u00e4te.<br \/>\nZu diesem Zweck gibt sie sich eine Wahlordnung.<\/li>\n<li>Der Ortsverband ber\u00e4t, entscheidet und handelt allein durch die Ortsmitglieder\u00adversammlung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder Bestimmungen der Satzung ein anderes Organ, insbesondere den Ortsvorstand, f\u00fcr zust\u00e4ndig erkl\u00e4ren.<\/li>\n<li>Die Ortsmitgliederversammlung selbst kann eigene Zust\u00e4ndigkeiten auf andere \u00fcbertragen (zum Beispiel Arbeitskreise). Sie kann jede derartige \u00dcbertragung jederzeit frei widerrufen, dieses Widerrufsrecht kann \u2013 auch durch die Orts\u00admitgliederversammlung selbst \u2013 nicht ausgeschlossen oder eingeschr\u00e4nkt werden.<\/li>\n<li>Der Vorstand kann beschlie\u00dfen, die Ortsmitgliederversammlung im Wege einer Videokonferenz oder einer vergleichbaren Technik durchzuf\u00fchren, die Datenschutz, Datensicherheit und Barrierefreiheit ber\u00fccksichtigt. Die Mitglieder\u00adrechte k\u00f6nnen in diesem Fall in Form einer daf\u00fcr geeigneten elektronischen Kommunikation ausge\u00fcbt werden. Davon unber\u00fchrt bleiben rechtliche Anwesenheitserfordernisse, z.\u00a0B. bei Listenaufstellungen oder Vorstandswahlen.<\/li>\n<li>Die Ladungsfrist betr\u00e4gt 2 (zwei) Wochen. Bei dringenden Ereignissen kann ohne Einhaltung der Frist eingeladen werden.<br \/>\nDie Einladung erfolgt per E-Mail an eine dem Ortsvorstand mitgeteilte E-Mail-Adresse oder (auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Mitglieds) per Post.<br \/>\nIn der Einladung sollen s\u00e4mtliche Tagesordnungspunkte f\u00fcr die Versammlung enthalten sein. Unbedingt notwendig ist dies, wenn die Wahl oder Abwahl eines Ortsvorstandsmitglieds oder mehrerer Ortsvorstandsmitglieder auf dieser Versammlung stattfinden soll. Dar\u00fcber hinaus ist in der Einladung \u00fcber die gew\u00e4hlte Form der Versammlung sowie &#8211; im Falle einer Videokonferenz \u2013 \u00fcber die genauen technischen Voraussetzungen zu informieren.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>9 Beschlussf\u00e4higkeit der Ortsmitgliederversammlung, Beschlussfassung der Ortsmitgliederversammlung<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Die Ortsmitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn ordnungsgem\u00e4\u00df eingeladen ist.<\/li>\n<li>Um den basisdemokratischen Anspruch von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN einzul\u00f6sen, soll bei kommunalpolitischen Themen mit Meinungsbildern gearbeitet werden. Wer zum Kreis der vor Ort Aktiven und Unterst\u00fctzenden geh\u00f6rt, ist dabei rede- und antragsberechtigt.<\/li>\n<li>Beschl\u00fcsse programmatischer Art erfolgen mit einfacher Mehrheit. Satzungs\u00ad\u00e4nderungen erfordern eine Zweidrittelmehrheit der auf der Ortsmitglieder\u00adversammlung anwesenden Mitglieder.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>10 Arten von Ortsmitgliederversammlungen<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Einmal j\u00e4hrlich findet eine ordentliche Ortsmitgliederversammlung (Jahreshaupt\u00adversammlung) statt. In dieser ordentlichen Ortsmitgliederversammlung sollen der Rechenschaftsbericht des Ortsvorstands und der schriftliche Bericht der Schatzmeisterin\/ des Schatzmeisters vorliegen. Zur Entlastung des Ortsvorstands ist eine einfache Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden erforderlich.<\/li>\n<li>Sonstige Ortsmitgliederversammlungen k\u00f6nnen jederzeit vom Ortsvorstand oder auf schriftliches Verlangen der Mitglieder einberufen werden. Au\u00dfer der Jahres\u00adhauptversammlung finden j\u00e4hrlich noch mindestens 3 (drei) weitere Ortsmitglieder\u00adversammlungen statt. Aufgrund schriftlichen Verlangens der Mitglieder, deren Anzahl ein F\u00fcnftel der Zahl aller Mitglieder erreicht oder \u00fcbersteigt, muss der Ortsvorstand eine au\u00dferordentliche Ortsmitgliederversammlung mit der von diesen Mitgliedern aufgestellten Tagesordnung einberufen. Wenn nicht 2 (zwei) Wochen nach Eingang des Einberufungsverlangens beim Ortsverband durch diesen eingeladen wurde (\u00a7 8 Abs. 5), k\u00f6nnen diejenigen, die eine Einberufung verlangt haben, selbst die Versammlung einberufen. Das Gleiche gilt, wenn die Einladung zwar innerhalb der Frist von 2 (zwei) Wochen erfolgt, der darin festgelegte Tag aber um mehr als 3 (drei) Wochen nach dem Tag liegt, an dem das Einberufungs\u00adverlangen beim Ortsverband eingegangen ist.<\/li>\n<li>\u00dcber den Verlauf und die Beschl\u00fcsse der Ortsmitgliederversammlung wird ein schriftliches Protokoll erstellt, das beim Ortsvorstand eingesehen werden kann.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>11 Der Ortsvorstand<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Der Ortsvorstand wird auf der ordentlichen Ortsmitgliederversammlung (Jahres\u00adhaupt\u00adversammlung) f\u00fcr 2 (zwei) Jahre gew\u00e4hlt, Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Der Vorstand besteht aus mindestens f\u00fcnf und bis zu sieben Mitgliedern und zwar:<br \/>\nzwei gleichberechtigten Vorsitzenden (Doppelspitze),<br \/>\n\u2022 der\/dem SchatzmeisterIn<br \/>\n\u2022 mindestens zwei bis vier BeisitzerInnen.<\/li>\n<li>Der Ortsvorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Ortsverbandes nach Recht und Gesetz. Er ist an Beschl\u00fcsse der Ortsmitgliederversammlung gebunden. Er besteht aus dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand sowie bis zu vier auf einer Ortsmitgliederversammlung gew\u00e4hlten Beisitzer:innen.<\/li>\n<li>Dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand geh\u00f6ren an: Die beiden gleichberechtigten Vorsitzenden sowie die:der Schatzmeister:in. Der Ortsvorstand kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben.<\/li>\n<li>Der Ortsvorstand vertritt den Ortsverband nach au\u00dfen und innen. Vertretungsberechtigt im rechtlichen Sinne sind Mitglieder des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands jeweils zu zweit.<\/li>\n<li>Die Vorsitzenden k\u00f6nnen nur aus Mitgliedern des Ortsverbands gew\u00e4hlt werden. F\u00fcr alle anderen \u00c4mter k\u00f6nnen auch Personen gew\u00e4hlt werden, die nach der Satzung des Kreisverbands B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN Main-Taunus Mitglied des Kreisverbands B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN Main-Taunus werden k\u00f6nnten.<\/li>\n<li>Der Ortvorstand kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben. Er f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Ortsverbandes nach Recht und Gesetz. Er vertritt den Orts\u00adverband nach au\u00dfen. Er ist an Beschl\u00fcsse der Ortsmitglieder\u00adversammlung gebunden.<\/li>\n<li>Die Sitzungen des Ortsvorstands sollten einmal im Monat stattfinden und sind mitglieder\u00f6ffentlich.<\/li>\n<li>Der Ortsvorstand fasst Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied des Ortsvorstands kann auf Antrag von 10 % der Orts\u00adverbands\u00admitglieder und nach Beschluss der Ortsmitglieder\u00adversamm\u00adlung vorzeitig abgew\u00e4hlt werden. Entsprechende Antr\u00e4ge m\u00fcssen mit der Einladung zur Ortsmitgliederversammlung verschickt werden (\u00a7 8 Abs. 5). Die Abwahl ist mit einfacher Mehrheit m\u00f6glich. Der abgew\u00e4hlte Vorstand bzw. das abgew\u00e4hlte Vorstandsmitglied bleibt so lange gesch\u00e4ftsf\u00fchrend im Amt, bis ein neuer Vorstand bzw. ein neues Vorstandsmitglied gew\u00e4hlt ist.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>12 Kassenf\u00fchrung<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die F\u00fchrung der Kassengesch\u00e4fte ist Aufgabe der Schatzmeisterin\/des Schatzmeisters gem\u00e4\u00df g\u00fcltiger Beitrags- und Kassenordnung des Kreisverbands B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN Main-Taunus.<\/p>\n<ul>\n<li>13 Aufl\u00f6sen des Ortsverbands<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00dcber die Aufl\u00f6sung des Ortsverbands entscheidet die Ortsmitgliederversammlung mit Zwei\u00addrittelmehrheit. Der Aufl\u00f6sungsbeschluss bedarf der Best\u00e4tigung durch eine schrift\u00adliche Abstimmung (Urabstimmung) aller Mitglieder. Er ist angenommen, wenn er von mehr als der H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen best\u00e4tigt wird. Das Verm\u00f6gen und das Eigentum des Ortsverbands wird an den Kreisverband B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN Main-Taunus \u00fcbertragen.<\/p>\n<ul>\n<li>14 Inkrafttreten dieser Satzung<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Satzung tritt am Tage ihrer Abstimmung in Kraft.<\/p>\n<p>Ort und Tag der Inkraftsetzung:<\/p>\n<p>Hofheim am Taunus, den 28. April 2005<\/p>\n<p>Verabschiedet auf der Gr\u00fcndungsversammlung am 28. April 2005, gez. J.P. Stra\u00dfburger<\/p>\n<p>Ge\u00e4ndert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.11.2011, gez. Simon Schnellrieder<\/p>\n<p>Ge\u00e4ndert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 02.11.2021, gez. Olaf Bruhn<\/p>\n<p>Ge\u00e4ndert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.01.2024, gez. Olaf Bruhn<\/p>\n<p>Ge\u00e4ndert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18.11.2024, gez. Olaf Bruhn<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN Ortsverband Hofheim am Taunus Pr\u00e4ambel Die Mitglieder von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN Ortsverband Hofheim am Taunus sind \u00fcber\u00adzeugt, dass es zur Durchsetzung einer neuen Politik neben [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-135","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/gruene-hofheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/135","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/gruene-hofheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/gruene-hofheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gruene-hofheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gruene-hofheim.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=135"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/gruene-hofheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/135\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3115,"href":"https:\/\/gruene-hofheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/135\/revisions\/3115"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/gruene-hofheim.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=135"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}