Anfrage 2020/165 Jagdkonzept

Im Dezember 2019 wurde den Stadtverordneten ein Papier des Magistrats vorgelegt, wie ein Jagdkonzept für den Hofheimer Stadtwald aussehen könnte.

Die Ausarbeitung und Anwendung eines Jagdkonzeptes war von den Auditoren von FSC (Forest Stewardship Council) wiederholt angefordert worden, da durch den zu hohen Bestand an Rehwild eine starke Entmischung des Waldes seit Jahrzehnten stattfindet. Eine Naturverjüngung ist nicht möglich, sondern nur durch Nachpflanzung, Verbisschutz und Gatterung kann die Verjüngung gewährleistet werden, mit Kosten bis 10.000€ für den Waldbesitzer. Die Wildschadenspauschale von 2,50€/ha ist nicht akzeptabel.

Bisher trug die Stadt alle Kosten alleine und verzichtete auch noch auf die Auskehransprüche zugunsten der Jagdgenossenschaften.

Der Wald leidet nicht nur unter den klimatischen Bedingungen, wie höhere Temperaturen und ausgeprägten Wassermangel, sondern auch unter der Stickstoffdüngung über Lufteintrag, die dem Verkehr und der Landwirtschaft geschuldet ist.

Die zusätzliche Belastung durch zu hohen Wilddruck können wir selbst regeln, was wir beim Klima und den Schadstoffemissionen kaum leisten können. Die verschiedenen Jagdmodelle berücksichtigen auf unterschiedliche Weise, die Bedürfnisse von Wald, Wild und Waldbesitzer und richten sich mehr oder weniger an wildbiologischen Bedürfnissen.

Deshalb fragen wir nach dem Sachstand nach 1 Jahr:

  1. Wie viele Drückjagden wurden im vergangenen Jahr in den 7 Revieren durchgeführt (Empfehlung war 1-2 je Revier)?
  2. Wie war die Erfüllung der von der Hegegemeinschaft vorgegebenen Abschussquote bei Rehwild und Schwarzwild?
  3. Wie hoch war die gezahlte Wildschadenspauschale
  4. für den Wald und wie hoch waren die Erstattungen für Wildschäden auf Ackerflächen und Grünland?
  5. In welchem Revier wurde welches Konzept aus der Vorschlagsliste vom 15.11.19 praktiziert?
  6. Wurde inzwischen der Jagdpachtvertrag im Revier Lorsbach geändert, der seit vielen Jahren aus verschiedenen Richtungen kritisiert wurde, weil er nicht nach den Kriterien für Hochwild gestaltet ist? Laut Gesetz verlangt das vorhandene Muffelwild eine Verpachtung für Hochwildrevier.
  7. Wann wird die vertragliche Regelung der unterschiedlichen Vorschläge des Konzeptes abgeschlossen und bindend sein und findet vorher eine Beschlussfassung durch die StVV statt?
  8. Ist die Bestandsaufnahme und die Erstellung einer neuen Forsteinrichtung vergeben? Wer ist Auftragnehmer?
  9. Wann kann sie vorgelegt werden?
  10. Wird es eine gemeinsame Sitzung des PBUV, der HLA, der Forstverantwortlichen in der Verwaltung dazu geben?
  11. Liegt für den Hofheimer Wald ein Waldschadensbericht vor?

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