Anfrage 2019/124: Genehmigung Doppelhaushalt 2019/2020

Mit Mitteilung 8/2019 – Genehmigung der Haushaltssatzung und des Doppelhaushalts 2019/2020 – wurden wir über die die aufsichtsbehördliche Genehmigung zu den genehmigungspflichtigen Teilen über den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und der Liquiditätskreditaufnahme der Stadt und jeweils auch für die Stadtwerke Hofheim am Taunus informiert.

Die Genehmigung erfolgte unter folgender Auflage:

„Angesichts der immensen Höhe der Liquiditätskredite bitte ich Sie jedoch für 2019 (bis auf weiteres) um Mitteilung und Erläuterung, sobald jeweils Liquiditätskredite um mehr als 17 Mio. Euro in Anspruch genommen werden müssen und jeweils korrespondierend hierzu um Mitteilung, in welcher Höhe schon Neuaufnahmen von Investitionskrediten erfolgt. sind.“

Aufgrund dieser Auflage und weiterer Aussagen im Genehmigungsschreiben (z.B.: der Jahreshöchststand der Kassen- bzw. Liquiditätskredite sei voraussichtlich im Juli 2019 erreicht) bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. In welcher Höhe bestanden Kassen- bzw. Liquiditätskredite in den Monaten Januar bis Juli 2019? Wie ist der aktuelle Stand?
  2. Wurden bislang Kassen- bzw. Liquiditätskredite über mehr als 17 Mio. Euro in Anspruch genommen und wurde dies dem Landrat mitgeteilt? Mit welcher Erläuterung?
  3. In welcher Höhe erfolgte bis zum jetzigen Zeitpunkt die Neuaufnahme von Investitionskrediten?
  4. Wurde der Jahresabschluss 2018 schon erstellt (der Jahresabschluss 2017 wurde am 04.07.2018 aufgestellt) bzw. kann er fristgerecht erstellt werden?
  5. Können nach jetzigem Stand die geplanten positiven Abschlussergebnisse für 2019 und 2020 gehalten werden? Wie sind die derzeitigen Planzahlen?
  6. Wie sieht nach jetzigem Stand die Entwicklung der Rücklagen für Ende 2019 und Ende 2020 aus?
  7. In welcher Höhe wurden seit der Haushaltsverabschiedung 2019/2020 Bürgschaften z.B. für die HWB eingegangen?
  8. Welche Rísikopotenziale sieht die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt für 2019 und 2020 aufgrund einerseits konkreter Projekte (z.B. Mehrkosten Ländcheshalle), aber auch systemischer Veränderungen (voraussichtliches Sinken der Steuereinnahmen, insbesondere Gewerbesteuer) und welche Kreditmaßnahmen sind für diese Risiokopotenziale notwendig?

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