Antrag 2020/075 Einführung einer Satzung zur Müllvermeidung bei Veranstaltungen

Einwegmüll in Form von To-Go-Getränkebechern, Papptellern und Plastikbestecken verursacht an Veranstaltungstagen neben den Unmengen an Müll und den Aufwand der Entsorgung auch gewaltige Umweltprobleme.
Der Magistrat soll daher eine Satzung erarbeiten, mit der bei städtischen Veranstaltungen der Einsatz von Einweggeschirr untersagt wird und stattdessen die Umstellung auf Mehrweggeschirr erfolgen soll. Die Befugnis, eine diesbezügliche Regelung zu treffen, ergibt sich aus § 2 Abs. 5 des Verpackungsgesetzes (VerpackG).

Mit Erlass der Satzung wird dazu beigetragen, dass Einweggeschirr und Einwegver-packungen bei Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, Grün- und Erholungsanlagen sowie in öffentlichen Einrichtungen vermieden werden, und stattdessen eine Umstellung auf wiederverwendbare Materialien erfolgen muss. Die Satzung gilt für Veranstaltungen, bei denen die Stadt Hofheim Veranstalter ist sowie für Veranstaltungen Dritter, die der Erlaubnis oder Genehmigung der Stadt bedürfen.

Ziel ist zum einen der Schutz von Mensch, Umwelt, Klima, Ressourcen und Stadtbild und zum anderen die Vorbildfunktion für Bürgerinnen und Bürger, Vereine sowie Gewerbetreibende.

Als Vorlage kann dazu die entsprechende Satzung der Stadt Hattersheim dienen, die Ende 2019 beschlossen wurde (Anlage). 

Daher bitten wir die Stadtverordnetenversammlung, folgenden Antrag zuzustimmen:

Der Magistrat wird beauftragt eine Satzung zu erarbeiten, mit der die Entstehung von Müllmengen aus Einweggeschirr bei Veranstaltungen eingedämmt werden kann.

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