Antrag 2020/077 Lärmaktionsplanung

2016 teilte der zuständige Dezernent der Stadt Hofheim mit, dass die notwendigen Berechnungen der Lärmbelastung auf der Rheingaustraße/B519  von der Stadt selbst durchgeführt würden, da dem Regierungspräsidenten von Hessen Mobil keine Daten vorgelegt worden waren;
Hessen Mobil erachtete wegen des geplanten Baus der Umgehungsstraße B 519 eine Lärmentlastung für die Rheingaustraße als nicht nötig und hatte eine Berechnung abgelehnt.

Mit der Vorlage 2017/067 teilte der Dezernent mit,dass an den Knotenpunkten Rheingaustraße / Mainzer Straße / Berliner Straße und Rheingaustraße / Bahnstraße  Zählungen über einen Zeitraum von 24 Stunden durchgeführt wurden, um notwendige Daten für eine Lärmberechnung zu ermitteln und dass die erfolgten Lärmberechnungen  und Hessen Mobil zur Prüfung vorgelegt wurden.

Am 24.1.2019 wurde auf die Anfrage 144/2018 der GRÜNEN, ob das Prüfergebnis von Hessen Mobil bezügl. Der Rheingaustraße nunmehr vorläge, mitgeteilt, dass ein Ergebnis noch nicht vorläge.

Mit Beantwortung der Anfrage 007/2020 vom 6.5.2020 erfahren wir, dass Hessen Mobil 2019  der Stadt Hofheim mitgeteilt hatte, dass die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen für die Rheingaustraße ergaben, dass es für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen aus Lärmschutzgründen keine Grundlage gäbe.

2020 erfahren wir nun mit Beantwortung der gleichen  Anfrage, dass die Einführung einer Temporeduzierung auf der Rheingaustraße aus Lärmschutzgründen nicht durchgesetzt werden könne, weil die durch die Verwaltung durchgeführte Lärmberechnung nicht anerkannt würde, da sie nicht mit dem bei Hessen Mobil präferierten Programm ‚Soundplan‘ erstellt wurde.

Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Rheingaustraße/B519 bei über 22.000 Kfz. täglich bedeutet für die Anwohner eine wichtige Maßnahme der Verkehrsberuhigung zur Lärmminderung und deren Schutz vor gesundheitlichen Gefahren, wozu der Gesetzgeber verpflichtet ist.

Die der Stadt bisher gegebenen Antworten können ohne Klärung der nachfolgenden Fragen unseres Erachtens  nach so nicht akzeptiert werden und sind im Interesse der an der B 519 /Rheingaustraße wohnenden Bevölkerung zu beantworten.

Wir bitten die Stadtverordnetenversammlung folgendes zu beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil zur Klärung folgender Fragen zu kontaktieren:

1.Aufgrund welcher schalltechnischen Untersuchung erging bei Hessen Mobil die   Entscheidung, die 2019 mitgeteilt wurde? Wann ist die Untersuchung erfolgt?

2.Wann werden die Ergebnisse der besagten schalltechnischen Untersuchung der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Hofheim am Taunus zwecks Information vorgelegt?

3.Wird bei Hessen Mobil davon ausgegangen, dass die von der Stadt Hofheim    vorgelegten Berechnungen nicht korrekt sind?

4.Wird eine Temporeduzierung nicht in Erwägung gezogen, weil die Messverfahren nicht kompatibel sind?

 

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