Antrag 2020/003 100 Prozent Klimaförderung durch das Land Hessen

Das Land Hessen stellt bis zum 31.12.2022 zusätzlich 4 Mio. Euro Fördermittel für Projekte im Bereich Klimaschutz- und Klimaanpassung zur Verfügung. Die Klimarichtlinie kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.

Unsere Kommune gehört zu den 267 Städten, Landkreisen und Gemeinden, die im Bündnis „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ mitmachen und ist von daher berechtigt, einen Teil der entsprechenden Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Bei „Klimakommunen“ werden Projekte zu 100% gefördert.

Gefördert werden zum Beispiel energetische Sanierung, CO2-arme Mobilitätssysteme oder Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung. Auch in Zeiten der Corona-Krise gilt es nicht nachzulassen beim Klimaschutz. 

Zur Information hier die Richtlinie: https://umwelt.hessen.de/klima/foerderung sowie ein Überblick über die Förderung: https://umwelt.hessen.de/klima/foerderung

Daher bitten wir zu beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, Projekte für Investitionen in Klimaschutz/Klimaanpassung zu identifizieren und die entsprechenden Fördermittel beim Land Hessen zu beantragen, die durch das Programm zur Klimaförderung und Klimaanpassung des Landes Hessen finanziert werden können. Die Auflistung möglicher Projekte wird dem Ausschuss für Planung, Bauen, Umwelt und Verkehr zur Kenntnis und Diskussion vorgelegt.

 

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