Unsere Haushaltsanträge für 2024/25

Anträge der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Haushaltsplanentwurf 2024/2025

1. Antrag:
Produkt 7.10.522.01 Maßnahme 2001 (Position 9 Teilfinanzplan): Mittelvorhaltung für Grundstückskäufe werden in 2024 von 500.000 EUR auf 200.000 EUR abgesenkt.

Begründung:
Der Ansatz wird jährlich vorsorglich eingestellt. Für 2024 sind keine größeren Grund- stückskäufe geplant.

2. Antrag – Gemeinsamer Antrag Grüne und SPD:
Für den Stadtteiltreff der Familie Marxheim in der Ostpreußenstraße wird ein Miet- kostenzuschuss in Höhe von 12.000 EUR eingestellt.

Begründung:
Im Haushalt 2024 sollen 12.000 EUR als Mietkostenzuschuss für den Stadtteiltreff zur Folgefinanzierung eingestellt bzw. aus der entsprechenden Haushaltsposition zur Verfügung gestellt werden.
Durch den Mietkostenzuschuss der Stadt für das Jahr 2023 konnte die Familie Marx- heim mit großem ehrenamtlichem Engagement den Stadtteiltreff zu einer festen An- laufstelle im Quartier ausbauen und ihre vielfältigen Beratungs- und Hilfsangebote er- weitern, die immer mehr an Bedeutung gewinnen. Wie die Familie Nord ist sie dafür auf geeignete Räumlichkeiten angewiesen. Derzeit bemüht sich der Caritasverband, die Finanzierung des Projektes, vor allem der Miete, über ein Förderprogramm abzu- sichern, was aber erst ab 2025 zuteilungsreif wäre.
Da die Mietzahlungen für 2024 momentan nicht gewährleistet werden können, droht eine Kündigung der Räume in der Ostpreußenstraße. Ein nochmaliger Mietkostenzu- schuss für ein weiteres Jahr würde diese Finanzierungslücke überbrücken und das Projekt vor dem vorzeitigen Aus bewahren.

3. Antrag:
Für den Bereich Cybersicherheit wird ein Betrag in Höhe von 15.000 EUR eingestellt für:
– eine Zustandsprüfung im Bereich „BCM“ (Business Continuity Management)
– einen ergänzenden Aufbau sinnvoller Prozesse und Vorarbeiten

Anträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Haushaltsplanentwurf der Stadt Hofheim am Taunus für die Jahre 2024/2025

– eine Kostenschätzung für zukünftige laufende Maßnahmen oder Versicherungen

Begründung:
Eine Stadtverwaltung und die von ihr zur Verfügung gestellten Dienstleistungen sind in weiten Bereichen direkt oder indirekt von digitalen Systemen abhängig. Eine Reihe von Ausfall- oder gar Bedrohungsszenarien sind vorstellbar und das Risiko kann be- wertet werden. Es kann durchaus im Auftragsbereich eines Dienstleisters wie der Ekom 21 liegen, eine definiert hohe Verfügbarkeit und Betriebsfähigkeit zu gewähr- leisten.
Wie jüngste Ereignisse wie der Cyberangriff auf die Südwestfalen IT (Gebietsrechen- zentrum vergleichbar mit der Ekom 21), bei dem mehr als 100 Stadt- und Kreisver- waltungen betroffen sind, zeigen, sollte die Stadtverwaltung selbst die Verantwortung dafür übernehmen, dass Backup- und Notfallkonzepte für die IT-Sicherheit vorliegen sowie regelmäßige Übungen und Prüfungen durchgeführt werden.
Sofern hierfür bereits Sorge getragen wurde, so bitten wir um eine Vorstellung des IT-Notfallkonzepts der Stadt Hofheim oder andere Form der Transparenz dazu.

4. Antrag:
Für die Hattersheimer-Hofheimer Tafel werden zusätzlich 20.000 EUR eingestellt, die bei Bedarf abgerufen werden können.

Begründung:
Die Hattersheimer-Hofheimer Tafel hatte im Juli 2022 168 Haushalte, die zur Versor- gung fest angemeldet waren, heute sind es 334. Bis vor eineinhalb Jahren erfolgte die Lebensmittelausgabe wöchentlich. Dies musste auf zweiwöchentlich reduziert werden. In Hofheim besteht derzeit Aufnahmestopp.

5. Antrag:
Für Lärmschutzmaßnahmen an der L3011 gemäß Lärmaktionsplanung im Bereich Hochfeld werden 5.000 EUR eingestellt.

Begründung:
Der Lärmaktionsplan des RP Darmstadt verlangt Lärmschutzmaßnahmen an der L3011 im Bereich Hochfeld. Maßnahmen können z.B. in Form einer Geschwindig- keitsreduzierung durchgeführt werden. Für eine entsprechende Prüfung werden ent- sprechende Mittel eingestellt.

6. Antrag:
Im Stellenplan wird die Stelle einer/eines Klimaanpassungsmanager/in befristet für zwei Jahre geschaffen.

Begründung:
Die Aufgabe eines Klimaanpassungsmanagements ist die Erstellung eines Klimaan- passungskonzeptes mit einem Maßnahmenteil zur Umsetzung. Es ist unstrittig, dass der Klimawandel mit seinen Folgen wie Starkregenereignisse, Hitzeperioden, Dürren, Wassermangel, verstärkte Stürme, invasive Arten, Waldsterben, etc. Herausforde- rungen mit sich bringt, denen nur in einem integrierten Maßnahmenpaket begegnet werden kann. Einzelne Maßnahmen müssen aufeinander abgestimmt werden. Die Stelle eines Klimaanpassungsmanagements zur Erstellung eines Klimaanpassungs-

Anträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Haushaltsplanentwurf der Stadt Hofheim am Taunus für die Jahre 2024/2025

konzept wird für zwei Jahre mit 80% der Personal- und Sachkosten (max.
225.000 EUR) gefördert. Im Anschluss kann die Maßnahmenumsetzung ebenfalls gefördert werden. Die Stelle des Klimaanpassungsmanagements kann mit der schon vorgesehen Stelle eines Nachhaltigkeitsmanagements verknüpft werden.

7. Antrag:
Für erste Maßnahmen zum Streuobstschutz auf städtischen Grundstücken im Bereich der Vorderheide II und der Bauerlöcher Wiesen werden für 2024 und 2025 jeweils 20.000 EUR in den Haushalt eingestellt.

Begründung:
Die jahrelange Rechtsunsicherheit in dem Gebiet verhinderte landschaftspflegerische Maßnahmen. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in 2023 und Anmel- dung als Schutzgebiet beim Landesumweltministerium herrscht Klarheit hinsichtlich der Vorderheide II und den Bauerlöcher Wiesen. Somit können erste Maßnahmen zum Schutz und zur Weiterentwicklung des Streuobstbestandes erfolgen. Dazu ist der Landschaftspflegeverband des Main-Taunus-Kreises und der BUND hinzuzuzie- hen. Eine Fördermittelbeantragung ist zu prüfen.

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