PM: Freiflächensatzung

Freiflächensatzung in Hofheim am Taunus beschlossen
 
Auch Hofheim hat nun eine Freiflächensatzung, die in Zukunft für Bereiche ohne geltenden Bebauungsplan verbindlich sein wird. Die entsprechende Magistratsvorlage war Gegenstand von Beratungen im Ausschuss für Planung, Bauen, Umwelt und Verkehr sowie im Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss und von Verhandlungen in einem Arbeitskreis. In Hofheims letzter Stadtverordnetenversammlung in diesem Jahr ist am Mittwochabend daraufhin ein längst überfälliger Beschluss mehrheitlich herbeigeführt worden.
 
Ab sofort wird es nicht mehr möglich sein, bei Neubauten die vorhandenen Freiflächen ohne Rücksicht auf ökologische Gesichtspunkte vollständig zu versiegeln oder zu schottern. Es geht darum, Verbesserungen für den Artenschutz, das Mikroklima und den Wasserhaushalt zu erreichen, um
gesunde Lebensverhältnisse zu gewährleisten. Dies ist eine Entscheidung, auf die viele Hofheimer Bürgerinnen und Bürger seit langem gewartet haben. Mit dieser Satzung hat der Magistrat die Möglichkeit, auf zukünftige Bauprojekte Einfluss zu nehmen und Sorge dafür zu tragen,
dass es auch weiterhin unversiegelte Freiflächen in Hofheim geben wird. Bestandsgebäude und ihre Freiflächen sind allenfalls bei Umbauten und ansonsten ausdrücklich nicht betroffen.
 
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Bettina Brestel, denkt, dass diese Tatsache vielen Stadtverordneten die Entscheidung zur Zustimmung erleichtert hat. „Es ist gewiss nicht unser Wunsch, die Hofheimer Bevölkerung mit einer Satzung, die eine Änderung des Bestandes mit sich bringen würde, zu beunruhigen“, erklärt Brestel. „Die Freiflächensatzung ist als Instrument für die nächste Zukunft gedacht und wir sind sicher, dass auf lange Sicht alle Hofheimerinnen und Hofheimer aus den
Resultaten dieser Satzung profitieren werden.“

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