Irritiert hat die Grünen zum einen der Zeitpunkt des Schreibens. Obwohl der Haushalt bereits Mitte Dezember 2010 beschlossen und übersandt wurde, kam die Antwort des Landrats erst mit Datum vom 27. April 2011. „Damit ist ein Drittel des Haushaltsjahres bereits gelaufen und das Schreiben kommt mitten in die Zeit der Konstituierung der neu zusammengesetzten städtischen Gremien, die noch nicht wirklich handlungsfähig sind und schon weitreichende Entscheidungen treffen sollen.“
Vor allem aber halten die Hofheimer Grünen, die das Thema auch bei der Mitgliederversammlung am 9. Mai 2011 intensiv beraten haben, die Auflagen im Paket für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. „Die Aufsicht soll so gehandhabt werden, dass die Entschlusskraft und die Verantwortungsfreudigkeit der Gemeinden nicht beeinträchtigt werden“ zitiert Georg Müller den § 135 der Hessischen Gemeindeordnung.
Die Grünen setzen sich mit Nachdruck dafür ein, dass „Hofheim seine Hausaufgaben bei der Haushaltskonsolidierung in eigener Verantwortung macht – und zwar gründlich und vor allem nachhaltig“ (Overdick). Hierzu haben sie in der Vergangenheit immer wieder Vorschläge gemacht, so zu einer klaren Prioritätenliste für Bauvorhaben und einer präzisen Angabe aller Folgekosten. In ihrem Programm zur Kommunalwahl haben die Grünen der kommunalen Finanzpolitik ein ganzes Kapitel gewidmet. Die Erhöhung des Hebesatzes zur Grundsteuer B, die nun der Landrat verlangt, ist auch eine langjährige Forderung der Grünen.
Im Ergebnishaushalt, also bei den laufenden Ausgaben, in den 7,5 verbleibenden Monaten des Jahres 2011 mindestens 2 Millionen Euro einzusparen, halten die Grünen aber für unrealistisch und wollen die dazu erforderlichen drastischen Kürzungen bei den sozialen und kulturellen Leistungen der Stadt Hofheim um jeden Preis vermeiden.
Auch dass künftig jeder einzelne Kredit dem Landrat zur Genehmigung vorgelegt werden soll, stößt bei den Grünen auf Ablehnung: „Dann werden die Prioritäten nicht mehr in den gewählten Gremien, sondern in der Landesbehörde entschieden. Ein für die Bürgerinnen und Bürger transparentes Verfahren wird das nicht sein.“
Um die eigene Handlungsfreiheit zu schützen, werden die GRÜNEN im Magistrat beantragen, vorsorglich Widerspruch gegen den Genehmigungserlass einzulegen. „Dadurch gewinnen wir etwas Zeit und der neue Magistrat wie der Haupt- und Finanzausschuss, der sich am 31. Mai konstituieren wird, haben überhaupt eine Chance zur Beratung“, so die neuen grünen Magistratsmitglieder Joachim Straßburger und Waldemar Haux.“