Anfrage 2020/007 Lärmaktionsplanung – Rheingaustraße

Aufgrund mehrerer Anfragen der GRÜNEN Fraktion aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 hat der Magistrat jeweils mitgeteilt,  

dass die Unterlagen zur Lärmberechnung an der Rheingaustraße Hessen Mobil erneut zur Prüfung der bereits erfolgten Berechnung vorgelegt worden und bisher auf schriftliche Bitten auf Prüfung der Berechnung und Genehmigung keine Antwort erfolgt sei;

sollten die Berechnungen bestätigt werden, müsste Hessen Mobil beim RP als zuständiger Straßenbaulastträger um Zustimmung zur Geschwindigkeitsbeschränkung zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren (Lärmbelastung) bitten.

Erteile das RP diese Zustimmung, könne die zuständige Straßenverkehrsbehörde die verkehrsrechtliche Anordnung erteilen.

Seit der ersten Anfrage sind nunmehr 18 Monate vergangen und es ist im Interesse der betroffenen Anwohner wünschenswert, wenn sich eine Entscheidung und Durchführung der zur Lärmreduzierung notwendigen Maßnahme abzeichnete.

Wir bitten den Magistrat daher um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wurde von Hessen Mobil nunmehr die zuletzt gestellte Anfrage beantwortet? Und wenn ja, mit welchem Datum und welchem Inhalt?
  2. Zieht der Magistrat in Erwägung, nach  einer derart langen Zeit der Nichtbeantwortung einer Anfrage einer Kommune geeignete Schritte zu unternehmen, um aufgrund der Berechnungen, die eine Temporeduzierung aus Lärmschutzgründen rechtfertigen, die betroffenen Bürger zu schützen ?

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