Anfrage 2020/088 Eingriffs- Ausgleichsregelungen

Alle Eingriffe in Natur- und Landschaft sollen an anderer Stelle, besser aber ortsnah ausgeglichen werden. Das muss nicht 1:1 in der Fläche geschehen, sondern kann auch durch Aufwertungen erreicht werden. Meist wird über ein Punktesystem ermittelt, wie groß der Ausgleich sein muss.

Leider passierte es schon, dass Ausgleichsmaßnahmen schlicht vergessen wurden, dass die durchgeführten Maßnahmen nicht erfolgreich sind etc.  Die Ausgleichsmaßnahmen sind leider zudem auf 30 Jahre begrenzt, d.h. eine Streuobstwiese muss nach 30 Jahren nicht mehr gepflegt werden, der Schaden durch die Baumaßnahme bleibt dagegen irreversibel.

Noch immer werden täglich 58 ha für Wohnen, Bauen und Verkehr irreversibel zerstört. Dazu kommen Flächen, wie Feldraine, betonierte Graswege, Sportflächen, vom Golfplatz bis Bolzplatz oder andere Nutzungen, die aber nicht der ursprünglichen natürlichen Aufgabe im Naturhaushalt entsprechen. So kann leicht die eine oder andere Fläche aus dem Blick geraten.

Deshalb bitten wir den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Liegt dem Magistrat eine Liste vor, in der alle Flächen verzeichnet sind, die seit Rechtskraft der Ausgleichsregelung mit „Pflichten“ belegt sind?
  2. Werden diese Flächen regelmäßig kontrolliert, um sicherzustellen, dass der Ausgleich funktionieren kann?
  3. Wer übernimmt diese Kontrollen?
  4. Was geschieht, wenn Maßnahmen erfolglos bleiben, wie z.B. der ICE-Ausgleich?
  5. Was geschieht, wenn die Auflagen nicht erfüllt werden?
  6. Verfügt die Stadt noch über Ausgleichsflächen oder könnte für zukünftige Maßnahmen nur Geldzahlungen in Betracht kommen?

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