Amtrag 2020/091 Geschwindigkeitsreduzierung auf der Rheingaustraße

Aufgrund des Lärmaktionsplans Hessen teilte der zuständige Dezernent 2016 mit, dass Berechnungen zu Lärmbelastungen auf der Rheingaustraße von der Stadt Hofheim selbst durchgeführt würden, da dem RP wegen des zu erwartenden Baus der Umgehungsstraße B519 keine Messdaten von Hessen Mobil vorgelegt worden waren.

Nach nunmehr 4 Jahren erhalten wir die Nachricht, dass verkehrsberuhigende Maßnahmen nicht möglich seien, da die nunmehr doch von Hessen Mobil erfolgten Messungen nach dem Messverfahren „Soundplan“ dies nicht erlaubten und /oder wegen fehlender Kompatibilität der Messverfahren eine Verkehrsberuhigung zum Schutz der an der an der Rheingaustraße wohnenden Menschen nicht in Betracht gezogen wird.

Die Stadt Oberursel hat aufgrund der gesetzlichen Bestimmung die Lärmbelastungen innerhalb der Stadt  u.a. auf der Homburger Landstraße durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG – §34 Umgebungslärmrichtlinien) berechnen lassen und in den Untersuchungsgebieten wurde festgestellt, dass in unterschiedlichem Ausmaß Grenzwerte, Auslösewerte und Richtwerte der Lärmschutzverordnungen und Lärmschutzrichtlinien überschritten werden. Daraus ergab sich die Ver­pflichtung der Stadt Oberursel als örtliche Straßen­verkehrsbehörde, seine Bürger vor weiteren gesundheitlichen Gefahren zu schützen , verkehrsrechtliche Anordnungen zur Lärmreduzierung zu treffen, um der Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner entgegen zu wirken und insbesondere die Sicherheit für Fußgänger/innen und Radfahrenden zu erhöhen.

Das Regierungspräsidium hat die erforderliche Zustimmung erteilt und die Umsetzung erfolgte u.a. auf der Homburger Landstraße am 27.Juli 2020.

Da die von der Kreisstadt Hofheim am Taunus erstellten Berechnungen von Hessen Mobil nicht akzeptiert wurden, weil sie entweder mit dessen Messverfahren nicht kompatibel waren oder weil sie nicht nach dem in dieser Behörde üblichen Messverfahren erfolgten …… wir wissen es nicht.

Die Stadt Oberursel hat dem Regierungspräsidium Berechnungen des HLNUG (Umgebungslärmberechnungen) vorgelegt, aufgrund derer die Erlaubnis der Anordnung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße und Liebfrauenstraße erfolgte.

Nach der Erstellung des Lärmaktionsplanes haben die Bürger ein Recht auf dessen Umsetzung und dass die Gemeindevertreter alles in ihrer Macht stehende unternehmen, um diese Rechte durchzusetzen.

 

Aus vorliegenden, dringenden Gründen bitten wir daher um Zustimmung zu folgendem Antrag:

  1. Der Magistrat wird gebeten, eine Umgebungslärmberechnung gemäß § 34    Umgebungslärmrichtlinien beim Hessischen Landesamt für Natur-Umwelt und Geologie (HLNUG) im Rahmen des Messverfahrens ‚Odem‘ zu beantragen.
  2. Nach Vorlage positiver Messergebnisse werden weitere Schritte eingeleitet, die zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der B519 (Rheingaustrasse) führen im Sinne der straßenverkehrsrechtlichen Zuständigkeit nach § 45 StVO

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