Anfrage 2020/092 Lärmaktionsplan II

Im Jahr 2016 teilte der zuständige Dezernent der Stadt Hofheim mit, dass die notwendigen Berechnungen der Lärmbelastung auf der Rheingaustraße/B519  von der Stadt selbst durchgeführt würden, da dem Regierungspräsidenten von Hessen Mobil keine Daten vorgelegt worden waren;

Hessen Mobil erachtete wegen des geplanten Baus der Umgehungsstraße B 519 eine Lärmentlastung für die Rheingaustraße als nicht nötig und hatte eine Berechnung abgelehnt.

Mit der Vorlage 2017/067 teilte der Dezernent mit, dass an den Knotenpunkten Rheingaustraße / Mainzer Straße / Berliner Straße und Rheingaustraße / Bahnstraße  Zählungen über einen Zeitraum von 24 Stunden durchgeführt wurden, um notwendige Daten für eine Lärmberechnung zu ermitteln und dass die erfolgten Lärmberechnungen  und Hessen Mobil zur Prüfung vorgelegt wurden.

Am 24.01.2019 wurde auf die Anfrage 144/2018 der GRÜNEN, ob das Prüfergebnis von Hessen Mobil bezüglich der Rheingaustraße nunmehr vorläge, mitgeteilt, dass ein Ergebnis noch nicht vorläge.

Mit Beantwortung der Anfrage 007/2020 vom 06.05.2020 erfahren wir, dass Hessen Mobil 2019 der Stadt Hofheim mitgeteilt hatte, dass die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen für die Rheingaustraße ergaben, dass es für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen aus Lärmschutzgründen keine Grundlage gäbe.

2020 erfahren wir nun mit Beantwortung der gleichen  Anfrage, dass die Einführung einer Temporeduzierung auf der Rheingaustraße aus Lärmschutzgründen nicht durchgesetzt werden könne, weil die durch die Verwaltung durchgeführte Lärmberechnung nicht anerkannt würde, da sie nicht mit dem bei Hessen Mobil präferierten Programm ‚Soundplan‘ erstellt wurde.

Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Rheingaustraße/B519 bei über 22.000 Kfz. täglich bedeutet für die Anwohner eine wichtige Maßnahme der Verkehrsberuhigung zur Lärmminderung und deren Schutz vor gesundheitlichen Gefahren, wozu der Gesetzgeber verpflichtet ist.

Die der Stadt bisher gegebenen Antworten können ohne Klärung der nachfolgenden Fragen unseres Erachtens  nach so nicht akzeptiert werden und sind im Interesse der an der B 519 /Rheingaustraße wohnenden Bevölkerung zu beantworten.

Nachdem der Antrag in der Stadtverordnetenversammlung vom 24.6.2020 aus formalen Gründen abgelehnt wurde, bitten wir nun den Magistrat um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist dem Magistrat bekannt, aufgrund welcher schalltechnischen Untersuchung Hessen mobil die 2019 mitgeteilte Entscheidung getroffen hatte und wann diese Untersuchung erfolgt war.
  2. Wann werden die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung den Stadtverordneten der Kreisstadt Hofheim zwecks Information vorgelegt?
  3. Ist dem Magistrat bekannt, ob Hessen Mobil davon ausgeht, dass die von der Stadt Hofheim vorgelegten Berechnungen nicht korrekt sind und wird der Magistrat um Aufklärung bitten?
  4. Wird eine von der Stadt grundsätzlich in Erwägung gezogene Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren nicht mehr umgesetzt, weil unterschiedliche Messverfahren zweier Behörden nicht kompatibel sind ?

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.