Anfrage 2020/135 Martha-Else-Haus

Im März 2019 wurde von den Stadtwerken Hofheim eine Sondererlaubnis zur Wasserhaltung an der Baustelle Martha-Else-Haus bestätigt, die von der Unteren Wasserbehörde im Kreis erteilt worden war. Obwohl grundsätzlich nach Satzung der Stadt nicht erlaubt, kann in besonderen Fällen eine zeitlich befristete Einleitung in die Kanalisation erlaubt werden. Die Einleitung wurde bis März 2021 erlaubt, obwohl ein Regenwasserkanal am Haukeberg vorhanden ist; eine Wasseruhr wurde installiert.

Bis zum Juni 2020 wurden laut Auskunft des Magistrats mehr als 28.000m³ aus der Baugrube über die Kanalisation abgeleitet.

Der nächste Bauabschnitt für die Erweiterung des Hauses steht bevor.

Deshalb bitten wir den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann wurde der Kreisbauaufsicht ein hydrogeologisches Gutachten für die problematische Baustelle am Haukeberg vorgelegt?
  2. Wies das Gutachten auf zu erwartende Schwierigkeiten hin?
  3. Wenn ja, welche? Empfehlungen zur Prävention?
  4. Gab es vorbereitende Vorsichtsmaßnahmen durch die Bauherrschaft?
  5. Wann wurde die Baugenehmigung erteilt?
  6. Gab es Auflagen, Hinweise, Empfehlungen, wie mit evtl. auftretenden Grundwasserproblemen zu verfahren sei?
  7. Wenn das Gutachten mit möglichem Schichtenwasseraustritt rechnete: war eine zu erwartende Menge avisiert?
  8. Wann wurde der Antrag zur Grundwasserhaltung gestellt und wann genehmigt?
  9. Wann wurden die Abpumpeinrichtungen in Betrieb genommen?
  10. Wie lange waren die Lanzen und später Pumpen im Einsatz?
  11. Wann wurden die Pumpen abgestellt?
  12. Gibt es einen Bericht des Vegetationsbeauftragten über eventuelle Veränderungen der natürlichen Umgebung am Kapellenberg nach nunmehr drei Trockenjahren plus Grundwasserverlust von mehr als 28.000m³?
  13. Gab es Meldungen aus der Nachbarschaft der Baustelle an die UWB oder ans Kreisbauamt wegen eventueller Schäden an Gebäuden oder der Vegetation?
  14. Sieht der Magistrat einen Zusammenhang zwischen dem schlechten Zustand der Linden in diesem Bereich der Lindenstr. Und den bisherigen Baumaßnahmen?
  15. Gibt es bereits einen Folgeantrag der Bauherrschaft zur Verlängerung der Abpumpgenehmigung in die Kanalisation für den nächsten Bauabschnitt, also über März 2021 hinaus?
  16. Würde in diesem Fall eine Zustimmung des HLNUG nötig?
  17. Ist das HLNUG über die aktuelle Situation informiert und gibt es eine vorläufige Stellungnahme?

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