Antrag 2020/115 Aufstellung von Verkehrszeichen für Radfahrer an der Rheingaubrücke

Die Rheingaubrücke ist für Fahrzeuge und FußgängerInnen im Hofheimer Straßenverkehr eine vielbefahrene und wichtige Verkehrsverbindung und wird es auch auf absehbare Zeit bleiben.

Die Brücke stellt auch für alle RadfahrerInnen die einzig adäquate Verbindung zwischen Marxheim und dem Süden der Stadt Hofheim dar – denke man da nur an die Kinder und Jugendlichen, die zur Schule gehen oder an andere MitbürgerInnen, die gerne umweltfreundlich und Fahrrad fahren, aber auch die wegen Corona oder den zunehmend fahrradfreundlicheren Wetterbedingungen eher dem Fahrrad oder Lastenfahrrad als dem Kfz den Vorzug geben.

Zum Schutze insbesondere der FahrradfahrerInnen wurden in der Vergangenheit im Rahmen des VEPs (Verkehrsentwicklungsplan) erste Verbesserungen an diesem neuralgischen Verkehrspunkt (Rheingaubrücke) vorgenommen, so die Anlage von Fahrrad-Angebotsstreifen auf der Brücke.

Die Unfallgefahr ist jedoch weiterhin sehr hoch, insbesondere in den Stoßzeiten, wenn Bus, AutofahrerInnen und FahrradfahrerInnen sich dort begegnen.

FahrradfahrerInnen, die aus technischen Gründen, z. B. Schaden am Fahrrad oder am Elektrofahrradantrieb, oder auch aus körperlichen Gründen, mitten auf der Brücke – vielleicht sogar nachts –  stehen bleiben, sind nicht selten. Aufgrund der durchgängigen Leitplanken zwischen Fußgängerweg und Fahrbahn auf der gesamten Brückenstrecke gibt es keine Möglichkeit, sich und das Fahrrad schnell in Sicherheit zu bringen und man ist gezwungen, das beschädigte Fahrrad bis nach oben bzw. nach unten unter größter Lebensgefahr zu schieben, um dann die Fahrbahn verlassen zu können.

Auch für solche gefahrenträchtige Bereiche hat nun der Gesetzgeber mit dem neuen Verkehrszeichen für RadfahrerInnen „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ im Jahr 2020 Abhilfe geschaffen (siehe Anlage 2 Abschnitt 7 Geschwindigkeits-beschränkungen und Überholverbote laufende Nummer 54.4 Spalte 3 StVO; Referentenentwurf zur StVO Novelle 2020 Seite 27, https://www.stvo2go.de/verkehrszeichen-radfahrer/) 1):

1) Infos aus der StVO: „Das Überholen von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen kann verboten werden, wenn besondere örtliche Verhältnisse vorliegen. Besondere örtliche Verhältnisse können zum Beispiel bei gefahrenträchtigen Fahrbahnabschnitten, Engstellen sowie Gefäll- und Steigungsstrecken vorliegen. Insofern kann ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet werden (Referentenentwurf zur StVO Novelle 2020 Seite 107-108).

Das Überholen von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen kann verboten werden, wenn besondere örtliche Verhältnisse vorliegen. 

Besondere örtliche Verhältnisse können zum Beispiel bei gefahrenträchtigen Fahrbahnabschnitten, Engstellen sowie Gefäll- und Steigungsstrecken vorliegen. Insofern kann ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet werden (Referentenentwurf zur StVO Novelle 2020 Seite 107-108).

 

Mit Passieren des abgebildeten Verkehrszeichens dürfen einspurigen Fahrzeugen unter Berücksichtigung der übrigen Verkehrsregeln schließlich wieder überholt werden (Anlage 2 Abschnitt 7 Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote laufende Nummer 59.1 Spalte 3 StVO).

Mit Passieren des abgebildeten Verkehrszeichens dürfen einspurigen Fahrzeugen unter Berücksichtigung der übrigen Verkehrsregeln schließlich wieder überholt werden (Anlage 2 Abschnitt 7 Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote laufende Nummer 59.1 Spalte 3 StVO).“

Daher bitten wir die Stadtverordnetenversammlung folgendes zu beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, die neuen Verkehrsschilder für RadfahrerInnen (siehe Abbildungen A und B) entsprechend am Anfang und Ende der Brücke zur Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen anbringen.

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