Anfrage 2021/034 Corona-Kundgebungen

Das Bündnis „Main-Taunus – Deine Stimme gegen Rechts“ beobachtet mit großer Sorge eine Gruppe, die sich Freiheitsboten Hofheim nennt und seit Januar allwöchentlich Veranstaltungen in der Kreisstadt organisiert.

Zum einen macht sich die Gruppe, die vordergründig die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie kritisiert, mit rechtsextremen Haltungen und Verschwörungserzählungen gemein, zum anderen halten nicht alle Teilnehmenden die Abstandsregeln ein, was zu einer Verbreitung des Virus beitragen könnte.

Im Telegram-Kanal der Gruppe Freiheitsboten Hofheim werden zahlreiche Personen und Medien zitiert, die dem äußerst rechten oder verschwörungstheoretischen Spektrum zugeordnet werden können, dazu gehören besipielsweise das Online-Magazin „Tichys Einblick“ und der YouTube-Kanal von Ken Jebsen. Genannt werden auch der österreichischer Psychologe Raphael Bonelli, der unter anderem wegen einem Video mit dem antifeministischen Titel „Warum Gender-Mainstreaming Männer kastriert und Frauen frustriert“ in der Kritik steht. Oder Eva Herman, die wegen positiver Äußerungen über das Frauen- und Familienbild der NS-Zeit ihren Job als Fernsehmoderatorin verlor und über „eine arabisch-afrikanisch-asiatische Invasion“ in Deutschland fabuliert.

In einer Rede bei der Veranstaltung der Freiheitsboten Hofheim wurde zudem Tim Kellner erwähnt als „ein Mann, den wir brauchen“. Der vorbestrafte Rocker und ehemalige Polizist Tim Kellner ist einer der einflussreichsten rechtsextremen YouTuber. Seine Videos sind geprägt von Dehumanisierung, Rassismus und antisemitischen Erzählungen, so bezeichnet er Geflüchtete als „Invasionsarmee“.

Derzeit mobilisieren die Freiheitsboten Hofheim für eine Demo zum Thema Corona am 13. März in Wiesbaden, bei der unter anderem der ehemalige AfD-Landtagsabgeordnete Heinrich Fiechtner auftreten soll, der Inhalte der rechtsextremen QAnon-Bewegung und den Sturm auf das Kapitol unterstützt.

Unter dem Deckmantel einer Relativierung und Leugnung der Corona-Pandemie verbreiten die Freiheitsboten Hofheim also Ideologien gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, die in einer vielfältigen, toleranten und offenen Gesellschaft keinen Platz haben.

Alarmiert ist das Bündnis „Main-Taunus – Deine Stimme gegen Rechts“ aber nicht nur wegen diesem inhaltlichen Gift, sondern auch, weil bei den Veranstaltungen in Hofheim die Abstandsregeln nicht immer eingehalten werden. Während in anderen Kommunen bei Kundgebungen Maskenpflicht gilt, wurde das in Hofheim von den Behörden bisher nicht zur Auflage gemacht. Bei der vorigen Kundgebung bezeichnete eine Rednerin dies als einen Luxus, für den man dankbar sei. Dass es in Hofheim keine Maskenpflicht gibt, dürfte mit dazu beitragen, dass ein Publikum auch von außerhalb des Main-Taunus-Kreises angezogen wird. An den geltenden Mindestabstand von 1,5 Metern halten sich nach Beobachtung des Bündnisses „Main-Taunus – Deine Stimme gegen Rechts“ längst nicht alle Teilnehmer*innen. Es appelliert daher an die Verantwortlichen in der Stadt Hofheim, das Tragen einer Maske bei den Kundgebungen zur Auflage zu machen.

Das Bündnis „Main-Taunus – Deine Stimme gegen Rechts“ betont, dass es selbstverständlich legitim ist, die staatlichen Corona-Maßnahmen kritisch zu hinterfragen. Auch steht es allen frei, sich für oder gegen eine Corona-Impfung zu entscheiden. Doch dies darf nicht dazu führen, dass menschenfeindliche Stimmungen geschürt und die Vorgaben des Infektionsschutzes bewusst ignoriert werden, so wie dies derzeit in Hofheim geschieht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wieso wird bei der Genehmigung von Veranstaltungen der sogenannten „Freiheitsboten Hofheim“ auf eine Maskenpflicht verzichtet, während Marktbesucher:innen an gleicher Stelle Masken tragen müssen?
  2. Wieso wird bei den offensichtlichen Verstößen gegen die geltenden Abstandsregeln nicht eingegriffen?
  3. Werden nach dem 09.03.2021 weitere Veranstaltungen der sogenannten „Freiheitsboten Hofheim“ ohne Maskenpflicht genehmigt? Wenn ja, mit welcher Begründung und unter welchen Auflagen?

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